Allgemeine Geschäftsbedingungen




§ 1 Geltungsbereich der Vertragsbestimmungen

(1) Die codeunity GmbH (nachfolgend „codeunity“ oder „Gesellschaft“) bietet Leistungen insbesondere auf dem Gebiet der nachfolgend aufgeführten Geschäftsbereiche an:

  • Beratung, Konzeption und Umsetzung von IT-Lösungen;
  • Entwicklung von Individualsoftware;
  • Content und Webseitengestaltung sowie dazugehörige E-Commerce Lösungen;
  • Beratungsleistungen im Allgemeinen zu IT-Lösungen.

(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen codeunity und Auftraggebern bestimmen sich nach der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt codeunity nicht an, es sei denn, codeunity hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn codeunity ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss - Angebotsunterlagen

(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das codeunity innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch codeunity sind freibleibend.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Rechte des Auftraggebers an der Software (Nutzungsrecht)

Soweit nichts anderes im Vertrag vereinbart ist, räumt codeunity dem Auftraggeber mit der Übergabe der erstellten Software das einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die Programme auf Dauer zu nutzen und zu veräußern.

§ 4 Vergütung, Zahlung und Leistungsschutz

(1) Maßgeblich ist die im Vertrag zugrunde gelegte Vergütung. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von 14 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(2) Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(3) codeunity behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß § 5 und § 6 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich codeunity das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber.

(4) codeunity ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann codeunity nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

§ 5 Sachmängel

(1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart | HRB 757985 | Sitz der Gesellschaft: Loßburg | USt-IdNr. DE308307420 Geschäftsführung: Michael Silzle | Sergej Rube Allgemeine Geschäftsbedingungen codeunity GmbH Stand: 12.2018 Seite 3 von 5 Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

(2) Bei Sachmängeln kann codeunity zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von codeunity durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass codeunity Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom Auftraggeber zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die Installation von Software (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe des Auftraggebers.

(3) Der Auftraggeber unterstützt codeunity bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, codeunity umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. codeunity kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. codeunity kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und codeunity nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.

(4) codeunity kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Auftraggeber die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber. § 254 BGB gilt entsprechend.

§ 6 Rechtsmängel

(1) codeunity gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet codeunity dadurch Gewähr, dass sie dem Auftraggeber nach seiner Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.

(2) Der Auftraggeber unterrichtet codeunity unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (zB. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. codeunity unterstützt den Auftraggeber bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.

§ 7 Haftung für Schäden

(1) codeunity leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zB. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sachund Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  • Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
  • Bei grober Fahrlässigkeit haftet codeunity in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

(2) codeunity haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit die Gesellschaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(3) codeunity bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Auftraggeber hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.

(4) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

§ 8 Verjährung eigener Ansprüche

(1) Zahlungsansprüche auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

(2) Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung der Software. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

§ 9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber codeunity oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zB. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Der Auftraggeber macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.

(3) codeunity verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. codeunity darf den Auftraggeber nach erfolgreichem Abschluß der Leistungen als Referenzkunden benennen.

§11 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

(1) Erfüllungs- und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der codeunity GmbH in 72290 Loßburg (Deutschland).

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.